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Warum wurde in der Schweiz im 19. Jahrhundert, parallel zum Ausbau der direkten Demokratie, das Schächten verboten? Die Studie untersucht erstmals umfassend und breit regional differenzierend das Zustandekommen des Schächtverbots im Land. Zwei Jahre zuvor in der Verfassung verankert, wurde mit einem nationalen Initiativreferendum 1893 erstmals ein Gesetz direktdemokratisch beschlossen: das Verbot dieser rituellen Praxis der kleinen jüdischen Minderheit. Träger der Bewegung waren die deutschschweizerischen Tierschutzvereine, begründet wurde die Forderung mit dem Tierschutzgedanken. Den ideellen Boden dafür bildeten sowohl die Exklusionswirkung des damals besonders im deutschsprachigen Raum verbreiteten Antisemitismus als auch der Homogenisierungssog der kulturellen Nationsbildung im Land.
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