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Die SED proklamierte eine Gesundheitspolitik, die allen Bürgern der DDR eine einheitliche und umfassende medizinische Versorgung zusicherte. Doch gestand die Staatsführung dies auch Strafgefangenen und im Speziellen politischen Häftlingen zu? Hielten sich die Anstaltsärzte und das Haftpersonal an die medizinischen Direktiven? Differenzierten die Mediziner gezielt zwischen kriminellen und politischen Patienten? Führten sie medizinische Versuche durch bzw. missbrauchten sie gezielt die Medizin, um den politischen Gefangenen zu schaden? Die Studie rekonstruiert erstmalig anhand der Haftanstalten Brandenburg, Hoheneck, Bautzen II und des Haftkrankenhauses Klein-Meusdorf die medizinische Versorgung und Behandlung politischer Gefangener in der DDR im Zeitraum von 1949–1989
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